Familienforschung
Im Stadtarchiv stehen dem Familienforscher im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung: zum einen sind dies die Adressbücher der Stadt Gelsenkirchen und ihrer Vorläufergemeinden (ab 1888), zum anderen die Einwohnermeldekarteien der Stadt Gelsenkirchen (und ihrer Vorläufergemeinden). Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv Gelsenkirchen ist grundsätzlich entgeltfrei. Recherchen zur Familienforschung aus der Einwohnermeldekartei können nur von Mitarbeitern durchgeführt werden und sind von daher kostenpflichtig. In der Entgeltordnung für das Institut für Stadtgeschichte/Stadtarchiv Gelsenkirchen vom 17.12.2001, § 2 Entgelte für Sonderleistungen, wird ein Betrag von 15 € pro angefangener Halbstunde der aufgewandten Arbeitszeit angesetzt (Änderungen vorbehalten). Bei einfachen Anfragen wird die angesetzte Zeit in der Regel nicht überschritten. Aufgrund der zahlreichen Anfragen ist allerdings mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen zu rechnen.
Personenstandsregister
Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Personenstandsgesetz, das die Übergabe der Personenstandsregister von den Standesämtern an die kommunalen Archive regelt. Dementsprechend hat das Stadtarchiv die folgenden Personenstandsregister vom Standesamt Gelsenkirchen übernommen:
Geburtsregister 1874 – 1898
Heiratsregister 1874 – 1928
Sterberegister 1874 – 1978
einschließlich der zugehörigen Namensverzeichnisse.
Umfangreiche eigene Recherchen in den Registern durch die Benutzerinnen und Benutzer sind aus konservatorischen Gründen nicht möglich. Aus denselben Gründen können auch keine Fotokopien (Xerokopien) angefertigt werden. Das Stadtarchiv bearbeitet schriftliche Anfragen bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Todesdaten entsprechend der Entgeltordnung des ISG und erstellt Kopien oder beglaubigte Kopien durch digitale Reproduktionen aus den Registerbänden.
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